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HPE GmbH Tamponiertechnik
Geschäftsführer:
Manfred Egner, Dipl.-Ing. (FH)
gegründet: 1998

Stäffelesweg 5
D-74653 Ingelfingen-Criesbach

Telefon: +49 (0)7940 547951
Mobil: +49 (0)171 2091471
Fax: +49 (0)7940 547952
Internet: www.hpe-germany.de
E-Mail: infohpe-germany.de

(Bitte die E-Mail-Adresse von Hand in Ihr Mailprogramm eingeben.)

Ust.-Id.Nr. DE 195453842
Handelsregister: Amtsgericht Stuttgart HRB 590611

Haftungsausschluss

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Urheberrecht

Der Inhalt dieser Website ist urheberrechtlich geschützt. Die HPE GmbH gewährt Ihnen jedoch das Recht, den auf dieser Website bereitgestellten Text ganz oder ausschnittweise nur für private Zwecke zu speichern und zu vervielfältigen. Die Übernahme und Nutzung der Daten zu anderen, insbesondere gewerblichen Zwecken bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der HPE GmbH.

AGB

Diese Bedingungen sind ausschließlich Grundlage aller unserer Angebote und Leistungen. Sie gelten durch Auftragserteilung bzw. Lieferungsannahme als anerkannt. Abweichende Bedingungen sind unwirksam, es sei denn, sie sind im Einzelfall ausdrücklich schriftlich von uns anerkannt.

§ 1 Vertragsabschluss

1. Unsere Angebote bleiben frei bleibend und unverbindlich.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Abweichungen der Lieferungen und Leistungen von Maß, Gewicht, Stärke, Güte und in der sonstigen Beschaffenheit sind im Rahmen der marktüblichen Toleranzen zulässig. Unsere Produktangaben sind lediglich Beschreibungen und nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften zu verstehen.

§ 2 Preise

Soweit nicht anders angegeben hält sich HPE an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung der HPE genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer.

§ 3 Liefer- und Leistungszeit

1. Liefertermine oder Fristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform.
2. HPE ist berechtigt Liefertermine zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten, wenn HPE in der Durchführung des Auftrags aus von ihr nicht zu vertretenden Gründen gehindert sind. Dies gilt insbesondere bei Lieferstörungen der Zulieferer, Rohstoffverknappung und behördlicher Maßnahmen sowie für alle Fälle von höherer Gewalt. Unter Ausschluss weitergehender Ansprüche ist der Vertragspartner in diesen Fällen berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine HPE gesetzte, angemessene Nachfrist fruchtlos verstrichen ist.

§ 4 Gewährleistung und Haftung

1. Bei Verkauf von Waren gewährleistet HPE, dass die Produkte den Spezifikationen des Herstellers entsprechen, nicht garantiert wird, dass die bestellte Ware für den vom Kunden vorgesehenen Zweck geeignet ist. Der Kunde muss HPE Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstands schriftlich mitteilen. Mängel die bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
2. In den Fällen, in denen HPE ECMe - Beschichtungen ausführt, sind diese nach Abschluss vom Kunden sofort zu prüfen und abzunehmen. Dies geschieht durch Unterzeichnung des Monteurberichtes. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind HPE unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen von HPE nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substanziierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
3. Liegt ein von HPE zu vertretender Mangel vor, so ist diese zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. In diesem Fall kann HPE nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten verlangen, dass:
a.) das schadhafte Teil bzw. Gerät zur Reparatur und anschließenden Rücksendung an HPE geschickt wird,
b.) der Kunde das schadhafte Teil bzw. Gerät bereithält und ein Servicetechniker der HPE zum Käufer geschickt wird, um die Reparatur vorzunehmen.
Falls der Kunde verlangt, dass Gewährleistungsarbeiten an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen werden, kann HPE diesem Verlangen entsprechen, wobei unter die Gewährleistung fallende Teile nicht berechnet werden, während Arbeitszeit und Reisekosten zu den Standardsätzen von HPE zu bezahlen sind.
4. Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
5. Gewährleistungsansprüche gegen HPE stehen nur dem unmittelbaren Kunden zu und sind nicht abtretbar.
6. Die vorstehenden Absätze enthalten abschließende Gewährleistung für die Produkte und Leistungen von HPE und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherung.

§ 5 Zahlung

Der Kunde gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. HPE bleibt es vorbehalten, den Verzug durch die Erteilung einer nach Fälligkeit zugehender Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbei zuführen. Abweichend von den Sätzen 1 und 2 gerät der Kunde dann in Verzug, wenn vereinbart ist, dass der Kaufpreis zu einem kalendermäßig bestimmten Zeitpunkt gezahlt werden soll und der Kunde nicht bis zu diesem Zeitpunkt leistet.

§ 6 Geheimhaltung

Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, geltend die der HPE im Zusammenhang mit Bestellungen unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich.

§ 7 Haftungsbeschränkung

Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung und aus unerlaubter Handlung sind obwohl gegen HPE als auch gegen dessen Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von Mittelbaren oder Mangelfolgeschaden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die der Kunde gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall bleibt unberührt eine Haftung der HPE nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstigen Ansprüchen aus Produzentenhaftung.

§ 8 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit

1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen HPE und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit der Kunde Vollkaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist, ist Ingelfingen ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

§ 9 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der HPE GmbH herunter laden

HPE GmbH Tamponiertechnik - Stäffelesweg 5 - 74653 Ingelfingen-Criesbach, Germany